Achten Sie bei Ihren Kindern auf angepasste Kleidung!
Maskenpflicht gilt auch an den Bushaltestellen, in den Bussen und auf dem Pausenhof!
Besucher melden sich bitte telefonisch an.
Informationen zum Vorgehen bei nachweislich an Covid-19
erkrankten Personen in den Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie über das Vorgehen bei nachweislich an Covid-19 erkrankten Personen in den Schulen. Sicherlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten den Medien entnommen, dass sich Mutationen – also Veränderungen des Virus – entwickelt haben, die jetzt noch einmal andere Folgen auch für das Vorgehen des Gesundheitsamtes haben.